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Urheber-Recht-Online.de

Unsere Thema auf dieser Seite richtet sich an das Markenrecht:

Beschreibung:

Übersicht zum Markenrecht und Rechte für Crossdresser.

Mindestens genauso kompliziert kann der Umgang mit dem Markenrecht werden. Wenn man selbst eine neue Marke gründet, braucht diese natürlich einen Namen und auch ein eigenes Logo - allein darin liegen die ersten Fallen verborgen.

Wenn man sich dabei nicht klar genug von anderen Markennamen distanziert oder einer bestehenden Marke zu stark ähnelt, kann man mit dem Markenrecht in Konflikt geraten. Auch eine markenrechtliche Klage führt zu sehr hohen Geldstrafen und ist gerade als Neugründung das letzte Unglück, das man gebrauchen kann.

Immer, wenn es um eine Marke in Bild und Name geht, sollte man sich hinsichtlich des Markenrechts also von einem Fachmann beraten lassen, auch wenn das kostspielig werden könnte. Eine sichere Beratung ist immer noch besser als eine Klage.

Auf der Suche nach dem geeigneten juristischen Berater hält man sich am besten an Rechtsanwälte, die im jeweiligen Bereich tatsächlich geschult sind und wissen, was sie tun.

Auch Transgender haben Rechte. Weiter Infos findet Ihr bei

www.crossdresser.de

Der Crossdresser Store stattet spezifisch Transgender, Crossdresser und Transvestiten aus.

Anwälte, die sich mit dem Wirtschaftsrecht befassen, werden ebenfalls in beiden Bereichen fit sein und können eine Erstberatung anbieten. Man kann sie auch mit einer kurzen Frage aufsuchen und sich damit viel Ärger ersparen, da man sich danach sicher sein kann, in dieser Hinsicht alles richtig gemacht zu haben. Dies gilt auch für Transphobisten im Bereich Transgender und Crossdresser.