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Was darf ich im Internet veröffentlichen?
Fragen und Antworten zum
Musikrecht, Urheberrecht
Problematik im World Wide Web zum Thema Urheberrecht und Musikrecht.
Wer urheberrechtlich geschützte Liedtexte ohne Einwilligung ins Internet stellt, macht sich strafbar und riskiert eine teure anwaltliche Abmahnung und zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Denn Verstöße gegen das Urheberrecht führen nach § 97 UrhG zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen sowie auch zu Schadenersatzansprüchen. Das bedeutet, dass der Urheber oder Rechtsinhaber im Falle eines rechtswidrig online gestellten Songtextes sofort verlangen kann, dass dieser aus dem Online-Angebot entfernt und zukünftig auch nicht mehr ins Netz gestellt wird. Geltend machen können diese Rechte nicht nur die Textdichter, sondern auch die mit den Nutzungsrechten betrauten Musikverlage. Auch sie sind zur Abwehr der rechtswidrigen Handlungen befugt. Erste Forderungen durch klagende Verlage an Webseiten, auf denen Songtexte abgerufen werden konnten, zeigen, dass die mit einer Abmahnung einhergehenden Strafen für ein solches - oft aus Unwissenheit begangenes Vergehen schnell mehrere Tausend Euro pro Liedtext betragen können. Und besteht gar der Verdacht auf vorsätzliche Urheberrechtsverletzung oder die eigene Bereicherung durch etwa das Anbieten von Songtexten auf kostenpflichtigen Seiten im Internet, kann das Strafmaß sogar noch höher ausfallen.
Erklärung zum Musikrecht
Urheberrecht
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass urheber-recht-online.de eine reine Privatseite darstellt. Es können weder Beratungen noch Empfehlungen durchgeführt werden. Urheber-Recht-Online dient alleinig dazu, allgemeinen Informationen möglichst objektiv und neutral zu den Themen Musikrecht, Urheberrecht und Internetrecht bekannt zu geben.
Damit soll vorallem dem Musiker, Homepagebetreiber, Ebay-Verkäufer und dem Musikkonsument geholfen werden derzeitige Gesetzte zu beachten um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Fragen und Antworten zum Thema Urheberrecht für Musiker finden Sie unter dem Menüpunkt:
- Gesetze, Rechte und Verordnungen werden immer komplexer und undurchsichtiger.
Abmahnungen und Schadensersatzansprüche sind zur Tagesordnung geworden. Wie bereits erwähnt liegt unser Schwerpunkt auf dem Musikrecht , spezifisch für das Veröffentlichungen im Internet, Bereitstellung von Downloads, Verlinkung zu verbotenen Musikangeboten und die damit verbundenen Gesetze ,Pflichten und Verordnungen und das damit verbundene
UrhG - Rechtsanwalt.
- Das Portal für Rechtsanwälte, Steuerberater und Andere bietet zahlreiche Informationen zum Thema Bürogemeinschaften, Referendariat, Sozietäten, Kanzleiverkauf und vieles mehr.
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Die GEMA setzt sich für den Schutz des geistigen Eigentums ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die kulturelle und populäre Musik und bezeichnet sich als Verwertungsgesellschaft und ist demnach kein Vertretungsorgan zum Urheberrecht und Musikrecht. |
- Besonders motiviert hat uns die damalige Abmahnwelle an Songtextseiten in zusammenhang mit dem Urheberrecht
(ab Febr.2005) und die damit verbundenen Problematik für Hobby-Homepagebetreiber, Schüler, Studenten und Musiker. Eigene Betroffenheit haben uns dazu bewogen Lösungsvorschläge im Team zu diskutieren, um diese Vorschläge den Instituten, Verlage Gema, GVL und dem eigentlichen Musikkomponisten vorlegen zu können. Dabei kam das Urheberrecht, insbesondere für das WWW, offen zur Sprache.
Noch heute liegt unser intensives Betreben darin kooperative Lösungen auszuarbeiten, zu konzipieren und realistische durchführbare Vorschläge zu erarbeiten um diese an die Vertreter von Urhebern, Verlage, Künstler oder dem Verbraucherschutz zu kommen zu lassen um somit einen Beitrag zur Pirateriebekämpfung zu leisten.
Schutz durch das Urheberrecht - Musikrecht
Das Urheberrecht (UrhG) schützt Werke der Sprache, der bildenden Kunst, der Architektur, der Fotografie, des Films, weitere darstellende Kunstformen und auch die Musik mit Texte. Dabei können die Rechteinhaber verschiedene Herkünfte haben. Bei großen Künstler wird oft einem Verlag ganz oder teilweise die Rechte übertragen. Aber auch die Künstler selber, Musikmanager, Labels ja kleine Firmen können als Rechteinhaber auftreten. Dies erschwert enorm die Auffindbarkeit des Rechteinhabers eines bestimmten Songtitels.
Zusammenfassung des Urheberrecht:
Songtexte und Lyrics unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden.
Die Gema stellt dabei die Verwertungsgesellschaft dar, regelt also die Verteilung der Gelder, die durch Aufführungen, Verkäufe und Veröffentlichungen zufliesen.
Durch die globale Zugriffsmöglichkeit (Internet, Intranet) und durch die moderner Technik mp3 sowie die Herstellung großer Speicherkapazitäten wie Festplatten, CD-Rohlinge und DVD-Speichermedien hat sich die Kontrolle über illegale Kopien und Verbreitungsmöglichkeiten völlig problematisiert. Aber auch dem Homepage-Betreiber sowie dem Internet-Benutzer soll die Möglichkeit geschaffen werden völlig geregelt auf Musikangebote eingehen zu können und diesen Service lukrativer anbieten oder nutzen zu können.
Missbrauch Urheberrecht:
Erste Erfolge der Musik-Piraterie entgegen zu treten konnten zwar bereits erzielt werden, müssen aber weiter ausgebaut, konkretisiert und erarbeitet werden und dem Urheberrecht und Musikrecht weiterhin Einhalt garantieren.
Dabei muß der Gesetztesgeber der Bundesrepublik Deutschland von uns am meisten kritisiert werden, denn eindeutige und klare Regelungen besonders im Bereich On-Demand konnte bis heute noch nicht genügend verzeichnet werden.
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Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, abgekürzt GVL.
Gegenüber den Aufgaben zur Verteilung der Gelder, benannt als Verwertungsgesellschaft sind die Aufgabenbereiche der GVL die urheberrechtliche Vertretung von Tonträgerhersteller und Künstler. Hier gilt ebenfalls das Missverständnis, das oft bei Musiker vorliegt, denn das Urheberrecht ist ein Gesetz der BRD und wird auch nicht von den Vereinen une Gesellschaften bewacht. |
Wir haben für Sie weitere Themen bereitgestellt:
Gema
GVL
Copyright
Urheberrecht
Markenrecht
Musikrecht
Abmahnungen
allgemeine Informationen über "Musik im Internet"
Informationsplattform für Rechteinhaber, Webmaster und Internetbenutzer
Nutzen Sie unser Kontaktformular für Hilfen und Fragen zum Musikrecht und Urheberrecht.
Danksagung:

Rechtsanwälte
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Webmaster und Informatiker
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Musiker und Musikinteresierte
Rechtsbeistand Urheberrecht
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Copyright Impressum AGB Fragen Anwälte
Unsere Empfehlungen auf unserer Urheberrecht Seiten:
- Auch Bilder und Gemälde sind teilweise urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Urheberrecht. Wenn Sie ein Gemälde, Kunstdrucke veröffentlichen sind Sie der Urheber. Dies wird schon allein durch die Signatur auf dem Bild verdeutlicht und signalisiert.
An dieser Stelle wollen wir auf eine interessante Webseite aufmerksam machen: vielfältige Kombinationsmöglichkeiten und individuelle Farbzusammenstellung an hochwertigen Stoffen
erleichtern Ihre Entscheidung für den Kauf einer neuen Couch, Tische, oder Stühle ganz erheblich.
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- Clown Weihnachtsfeier Unterhaltung
- Inkasso-Online, wir setzen uns auch für die Durchsetzung von Musikrecht, Urheberrecht und anderen Maßnahmen ein.
- Wir danken für die Unterstützung von dem Blumenversand im Internet mit vielen Informationen zum Thema Blumen verschicken.
Weitere Infos unserer Webseite zum Thema Urheberrecht, Musikrecht aus der Vergangenheit:
>> 23.03.05
Musikdownloads verkaufen sich besser Der Branchenverband IFPI glaubt an den Siegeszug offiziell lizenzierter Plattformen für den Musik-Download
>> 28.01.05
Willkommen auf der Internetseite der "Interessengemeinschaft Songtexte"
>> 24.03.05
Musikindustrie mahnt heise online wegen Bericht über Kopiersoftware ab (28.01.2005, jk) Mehrere Musikkonzerne behaupten, die Berichterstattung über die Kopiersoftware AnyDVD verletze das Urheberrecht. Der Angemahnte lehnt die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ab.
>> 24.03.05
Auch Songtexte unterliegen dem Urheberrecht - Copyright der Rechteinhaber
>> 24.03.05
"Interessengemeinschaft Songtexte" - Rettet die Songtextseiten - Musikrecht im Internet.
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