Musiker und Urheberrecht

Einige Auszuge eingehender Fragen und Antworten:

FRAGE 1
Ich bin musikalisch in zwei Bands aktiv, kümmere eigentlich um das Equipment, Kabel und Stecker, Gitarrensaiten. Nun aber auch um die rechtliche Fragen wie Gema und das Urheberrecht. Nun möchte ich mit meiner Band Lieder nachspielen.
Hierbei wird jedoch eine andere Instrumentierung benutzt bzw. auch die Texte abgewandelt oder in einer anderen Sprache als das Orginal gesungen.
Wie ist das in solche einem Fall mit den Urheberrechten ? Wo kann ich mich darüber genauer informieren ? Wir möchten in absehbarer Zukunft eine DEMO CD mit den Liedern aufnehmen und uns dabei nicht finanziell ruinieren wegen Missachtung von musikalischen
Eigentumsrechten...
Ich würde mich im Namen meiner Band sehr über eine Antwort freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

UNSERE ANTWORT ZU 1:
Ihre Werke sind teilweise (Musik - Text) von einer fremden Person
übernommen worden.
Das heißt:
Eine Veröffentlichung ist höchst bedenklich.
Wenn der Song gut ist gibt es allerdings die Möglichkeit bei der Gema
den Fall zu schildern und Ihre Repro-Cover für sich neu zu schützen.
Dieser Weg ist allerdings etwas zeitaufwendig und kostet Geld.
Solange Sie Demos ( in kleinen Mengen ) an Veranstalter usw. versenden halte ich es allerdings für unbedenklicher, da es sich um ein Beispieleines Songs handelt.
Aber auch hier sind natürlich Grenzen gesetzt.



FRAGE 2
Ich bin in einem Faschingsverein. Dieser Verein hat eine Garde die auf Teile von moderner Musik ihre selbst einstudierte Choreographie tanzt.
Nun soll ein Auftritt gefilmt werden und das Video soll auf der Hompage sichtbar sein. Wird hier dann das Urheberrecht verletzt?
Oder wird dies schon verletzt beim verwenden der Musik für den Tanz bzw. bei der Aufführung?

UNSERE ANTWORT ZU 2
Da es sich um einen öffentlichen Auftritt handelt ist der Veranstalter verpflichtet die Veranstaltung bei der Verwertungsgesellschaft "Gema" anzumelden.
Also hier liegt dann auch keine Urheberletzung vor. Zumal ja auch Gema-Gebühren bezahlt werden.
Publizieren Sie das Video auf Ihrer eigenen Homepage unterliegen die verwendeten Teile dem UrhG. Es stellt eine Verletzung dar.
Selbst eine Veröffentlichung bei "YouTube" oder "MySpace" ist eine Urheberrechtsverletzung.
Also müssen Sie das Video bei der Gema melden bzw. eine Genehmigung des Rechteinhaber (Komponist oder Verlag) erfragen.



FRAGE 3
Darf ich als DJ auf einer Hochzeit unbegrenzt und ohne vorheiger Anmeldung bei der Verwaltungsgesellschaft Gema Musik von bekannten Stars spielen? Auf der Veranstaltung wird getanzt und auch Tanzmusik, als Beispiel den "Hochzeitswalzer" gespielt. Wenn "Ja", wieviel Gebühren fallen dafür an, auch bei einem DJ Hochzeit Service.

UNSERE ANTWORT ZU 3:
Natürlich muss eine Hochzeitsparty als das Event bei der GEMA angemelden werden. Betreiben Sie ein Musik-Service, so sollte vorab vereinbart werden, wer die Gebühren bezahlt. Meistens ist es der Veranstalter selbst, der diese Kosten trägt. Findet die Party in einer Gastronomie statt, hat oft der Gastronomiebesitzer einen Jahresvertrag bzw. zahlt eine Pauschale, die auch Hochzeitsfeiern abdeckt. Im Zweifelsfalle immer vorher nachfragen und klären wer die Kosten an die Gema zu zahlen hat.



FRAGE 4
Ich habe eine Frage zum Urheberrecht und wollte wissen, ob Sie mir weiterhelfen, Antwort geben oder mich weiterschicken können.
Ich betreibe eine Homepage, Hochzeitsband München, und möchte einige Musikstücke aus unserem Reportoir als Download zur Verfügung stellen.
Ist dies erlaubt? Muss ich die Gema kontaktieren? Reicht eine Erlaubnis des Komponisten? Brauche ich die Erlaubnis des Komponisten UND des Interpreten? Wir wären für eine Einschätzung sehr dankbar. Man findet auf diese Frage einfach keine klare Aussage!

UNSERE ANTWORT ZU 4:
Dies ist eine reine private Auskunft und nicht rechtsbindend.
Also zunächst einmal dürfen Sie das Musikstück nicht ohne Regelung auf Ihrer Homepage veröffentlichen.
Sie brauchen vorab eine Genehmigung.
Erste Möglichkeit das Urheberrecht zu beachten:
Eine schriftliche Erlaubniss des Rechteinhabers. Das muss nicht unbedingt der Komponist sein. Oft werden sogar die Rechte zu 100% einem Verlag oder Musikproduzenten weitergegeben/verkauft.
Dies kann aber sehr mühsam sein und führt oft zu negativen Ergebnissen.
Ich würde Ihnen raten, direkt in Kontakt mit die Gema zu treten.
Ich würde an Ihrer Stelle dort anrufen oder schriftlich konkret nachfragen, denn es existieren auch gesplittete Rechte, also Nachproduktionen.

Markenrecht

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Bedenken Sie dabei, daß unsere Antwort nicht rechtverbindlung ist. Wir werden trotzdem versuchen Ihr Anliegen möglichst genau zu beantworten.


Die folgenden Webseitenbetreiber sind Referenzen und Adressen, denen wir bereits helfen konnten.

a) zum einen die
Castingagentur - Models Casting

b) als zweites die
Modelkartei
Casting Power.de.