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Informationen zum Thema Urheberrecht und in Verbindung mit dem Musikrecht und Musik Texte.

Die Rechte an einem Songtext indes können viele Beteiligte halten, angefangen vom Texter bis hin zum Musikverlag. Zunächst handelt es sich bei einem Songtext um ein urheberrechtlich geschütztes Werk des Verfassers. Mitverfasser sind nach § 8 UrhG Miturheber. Allerdings werden Lieder, denen ein Songtext oder eine Lyrik zugrunde liegt, über einen sogenannten Musikverlag ausgewertet. Das heißt, dem Verlag werden weltweit umfassend die Nutzungsrechte an einem Musikstück inklusive Text eingeräumt. Die Einräumung bewirkt, dass auch der Verfasser von der Nutzung ausgeschlossen ist und diese nur in Absprache mit dem Musikverlag durchführen kann.


Als Gegenleistung übernimmt der Musikverlag die kommerzielle Vermarktung des Musikstückes inklusive der damit zusammenhängenden organisatorischen Aufgaben wie etwa die Einziehung und Weiterleitung von Vergütungen an Musiker und letztlich den Verfasser des Songtextes. Auch der Schutz des Urheberrechts ist dann Aufgabe des Musikverlages. Ein Musikverlag kann mit den eingeräumten Nutzungsrechten wiederum Subverlage betrauen, die etwa direkt im Ausland die Vermarktung eines Werkes vornehmen.

Geburtstag und Unterhaltung
Zur Geburtstagsparty zum 60. Sechzigsten Geburtstag wird meistens eine größeres Fest geplant und organisiert. Ein besonderes Highlight beispielsweise ist der "Walk Act" von "Chris Lejeune".
Der Entertainer und "One Man Band" spielt mehrere Instrumente gleichzeitig. Das Musik-Repertoire des Musikers ist sehr umfangreich.
Zahlreiche bekannte Hits aus den 60-er, 70-er, 80-er, die mit viel Witz dargeboten werden, versetzt die Gäste oft in die damalige Zeit.
Chris Lejeune - ein Garant für Deine Party.

Ist die Urheberrechtsschutzfrist abgelaufen, und das ist sie in Deutschland gemäß § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers, darf ein Liedtext ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Grundsätzlich sind nach dieser Regelung derartige Texte nicht mehr urheberrechtlich geschützt und nach deutschem Recht gemeinfrei:
Jedermann kann diese Texte dann in der Weise benutzen, die zuvor allein dem Rechtsinhaber vorbehalten, sie beispielsweise ins Internet stellen. Zu beachten ist allerdings, das ein Songtext dann immer noch nach ausländischen Urheberrechten geschützt sein kann - und in dem Fall dann unter Umständen unter eine längere Schutzfrist fällt, die in den USA sogar bis zu 120 Jahre nach Erstellung des Werkes gilt.

Übersetzungen:
Auch Übersetzungsdienste, die deutsche Texte ins Tadschikisceh und viele weiter Sprachen übersetzen, wie zum Beispiel www.translator-services-tadschikisch.de, unterliegen dem Internetrecht. Grundsätzlich gilt, auch Übersetzungen, wie Beispiel Deutsch - Slowakisch unterliegen dem Urheberrecht. Es genügt nicht den Originaltext zu übersetzen und diesen als „Eigen“ zu nennen. Fragen Sie vorher beim Urheber nach und holen sich eine schriftliche Genehmigung um Unannehmlichkeiten oder gar einer Abmahnung entgegen zu treten.

Rechte von Webtexter und Online Texter.

Auch Werbetexter kommen in den Genuß des Urheberrechtes, als Beispiel:
Sebastian Geominy, Klassiker und Texter 2.0, mit Texten MEHR erreichen!

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