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Wenn Liedtexte richtig teuer werden
Das Urheberrecht
Die wichtige Frage, die sich stellt ist: "Genießen Songtexte urheberrechtlichen Schutz, und kann eine unerlaubte Veröffentlichung rechtliche Konsequenzen für den Betreiber haben?" Zunächst einmal genießen nahezu alle Songtexte in der Tat urheberrechtlichen Schutz. Die sind als so genannte Sprachwerke nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Absatz 2 UrhG darstellen - und dies ist bei Songtexten in der Regel der Fall. Selbst banale Textzeilen, also Teile eines Werkes, genießen Urheberrechtsschutz, wenn sie allein betrachtet hinreichende Individualität aufweisen und als geistige Schöpfung erkennbar sind.
Sei es zum Mitsingen, als Inspiration oder einfach zur Veröffentlichung auf der eigenen Webseite - es gibt viele Gründe, Songtexte im Internet zu suchen. Gibt man in einer der vielen Suchmaschine das Wort "Songtext" ein, hat man anschließend die Auswahl unter rund zwölf Millionen Ergebnissen. Zu jedem Song gibt es den Text, online, sekundenschnell - aber auch legal?
Unterhaltung Geburtstagsfeier ist da Motto für ein besonderes Geburtstagsgeschenk.
Da sich im Internet auf eigentlich jeder Seite für Songtexte vollständige Texte finden, kann davon ausgegangen werden, dass alle dort erhältlichen Liedtexte persönliche geistige Schöpfungen und somit geschützte Werke sind. Dies bedeutet, dass jede Veröffentlichung von Songtexten im Internet der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Schließlich hat nach § 15 des UrhG nur er das ausschließliche Recht, sein Werk körperlich oder unkörperlich in der Öffentlichkeit zu verwerten: Nur er darf es vervielfältigen, verbreiten, vortragen oder aufführen. Zu den unkörperlichen Verwertungsrechten gehört dabei auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, also das Recht, ein Werk der Öffentlichkeit online zum Abruf bereitzustellen.
Demnach können Songtexte im Internet eigentlich nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die an den Urheber gerichtete Bitte, gegebenenfalls über eine gewünschte Entfernung seiner Songtexte aus dem Angebot Nachricht zu geben, auf keiner rechtlichen Grundlage basiert. Der Inhaber der Urheberrechte ist in keiner Weise dazu verpflichtet, die Nutzung seines Werkes aktiv zu kontrollieren, vielmehr müssen sich andere die benötigten Nutzungsrechte explizit einräumen lassen. Gerade im Musikbereich geschieht dies in der Regel über Lizenzgebühren, die Betreiber kostenloser Songtexte-Websites wohl kaum bezahlen.
Verbraucherschutz, Gesundheit und Recht
Der Verbraucherschutz erteilt auch Privatpersonen Auskunft über das Recht im Internet, Fragen zur Gesundheit. Haben Sie wichtige Fragen zum Familienrecht oder Urheberrecht ist es ratsam sich mit einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt in Verbindung zu treten.
Auf der Internet Plattform einkaufstempel.eu finden Sie hilfreiche Tipps und wichtige Links rund um den Verbraucherschutz, Versicherungen, Schulden und Rechte.
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Schranken des Urheberrechts, also einschlägige gesetzliche Bestimmungen, die eine zum Abruf erlaubte Einstellung von Songtexten im Internet auch ohne Zustimmung des Urhebers gestattet, gibt es nicht.
Auch das Zitatrecht aus § 51 UrhG greift nicht - dieses verlangt nämlich, dass mit dem Zitat innerhalb eines selbstverfassten Textes eine geistige Auseinandersetzung erfolgt: Dies ist beim Stellen von Liedtexten in eine Online-Datenbank oder auf eine Website wohl kaum der Fall. Darüber hinaus sind Zitate eines fremden Werkes nur in einem gewissen Umfang möglich und in ihrer Gänze nur im Rahmen wissenschaftlicher Auseinandersetzungen erlaubt.
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