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Meldung vom 27.09.2011

Anwälte dürfen Rat über 0190-Nummern geben:
Rechtsanwälte können künftig über 0190-Hotlines telefonische Rechtsberatung anbieten. Dies entschied der Bundesgerichtshof - warnte aber gleichzeitig vor Qualitätsrisiken.


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Grundsatzurteil - Telefonberatung:
In zwei am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzurteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die telefonische Rechtsberatung über 0190-Hotlines erlaubt. Der oberste deutsche Gerichtshof wies damit eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber einer solchen Hotline zurück. Ein Oberlandesgericht hatte zuvor ein Verbot der Telefonberatung ausgesprochen. Die Rechtsberatung über die 0190er-Nummern verstoße weder gegen das Rechtsberatungsgesetz noch gegen das geltende Gebührenrecht, erklärten die Bundesrichter.

Domainnamen:
Auch ist zu beachten daß Domainnamen ebenfalls dem Urheberrecht oder Markenrecht unterliegen.

Warnung vor Qualitätsdefiziten:
Untergeordnete Instanzen hatten in dem Beratungsangebot einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gesehen, da durch den Anruf ein Vertrag zwischen den Beteiligten zu Stande kommt. Dieser Argumentation folgte der BGH nicht. Allerdings wies er ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsberatungs-Hotlines Risiken hinsichtlich der Qualität der anwaltlichen Beratungsleistung birgt. Diese Gefahr könne jedoch ein generelles Verbot nicht rechtfertigen, hieß es weiter. Es bestehe ein Bedarf der Bevölkerung an spontaner telefonischer Beratung über Rechtsfragen des Alltags. (nz)



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